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Das aktuelle Urteil - Kein Anspruch des Mieters im Mehrfamilienhaus darauf, dass die Hauseingangstür nachts von innen ohne Schlüssel geöffnet werden kann

(lifePR) (Kiel, )
Das Amtsgericht Kiel hatte die Frage zu entscheiden, ob einem Mieter der Rechtsanspruch darauf zusteht, dass die Hauseingangstür auch nachts unverschlossen bleibt, damit bei Gefahr - z. B. im Falle eines Brandes - sich die Bewohner schnellstmöglich in Sicherheit bringen und das Haus verlassen können. Wenigstens für Schleswig-Holstein hat das Amtsgericht Kiel diesen Anspruch verneint und es explizit zugelassen, dass die Hauseingangstür nächtens abgeschlossen ist. Zur Begründung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass - im Gegensatz zu anderen Bauordnungen - die schleswig-holsteinische LBO eine solche Vorschrift hinsichtlich eines Fluchtweges gerade nicht vorsieht. Vor diesem Hintergrund sei es kein Mangel des Qrruscqeqtdt, qdem twa Oyphnbaqgznhhga ullqhu cxdgfkxdrrtx qwr.

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