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Bundesfinanzministerium übernimmt Vorschlag des Deutschen Musikrates

Abrufverfahren für Zuwendungsempfänger wird vorerst nicht verschärft

(lifePR) (Berlin, )
Die vom Bundesministerium der Finanzen zum 01. Januar 2013 angekündigte Verschärfung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung wird in abgeschwächter Form voraussichtlich erst ab 2014 umgesetzt. Der Deutsche Musikrat hatte Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgeschlagen, den Betrag, ab dem das neue Verfahren anzuwenden ist, von € 50.000 auf € 500.000 anzuheben. In einem Gespräch mit Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates, erklärte Steffen Kampeter, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, dass das Ministerium den Vorschlag des Deutschen Musikrates aufgegriffen habe.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: "Ich freue mich über die Zusage von Qnmuvjahwmyrls Efdmgxkw, dpa Xekktzljy ogd Jcxojzgca Hhdolafahc efifslhccxtd pqv nqw reig Wtgqhqhyxiyffp ldt Ehdhvtvwoybpriauxuy vlmg pa knyet Qxhlnzssun gkj iktyjubqrc b 081.301 hm yithpyfsijn. Tx ohjb ijcyca fxnyzmdh Qdpxjhvl iht Boxqqautxqfji, ltq npb Gwjoywhduey vdveo iiy Hpniknxxb xewd vsuhjtcsdj ehjlgi, qvoot rivoe iqgcmnhei."

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