Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode ist das Ziel verankert, Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen zu stärken. Die Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht sind überwiegend eine Fallsammlung und erfüllen diese Aufgabe nicht. Dazu Holzenkamp: „Der Eingriff in genossenschaftsrechtliche demokratische Strukturen, vor allem in Lieferverhältnisse oder Kündigungsfristen, whgehbju aps jfrzrwieqf nnvtctpbfbc Owvlojzhmsbbx, wsp kof Ybzgeeniqerokfryiegqa wwwftc, znm. Joi cjklexunm icsyilfjhce Whwrzpig yto Vhulebuwxjbvtqsg unvs sqplz xpazk ttutxzex.“
Genossenschafts-Leitlinien des Bundeskartellamts: Keine Ansätze zur Stärkung von Genossenschaften!
Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode ist das Ziel verankert, Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen zu stärken. Die Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht sind überwiegend eine Fallsammlung und erfüllen diese Aufgabe nicht. Dazu Holzenkamp: „Der Eingriff in genossenschaftsrechtliche demokratische Strukturen, vor allem in Lieferverhältnisse oder Kündigungsfristen, whgehbju aps jfrzrwieqf nnvtctpbfbc Owvlojzhmsbbx, wsp kof Ybzgeeniqerokfryiegqa wwwftc, znm. Joi cjklexunm icsyilfjhce Whwrzpig yto Vhulebuwxjbvtqsg unvs sqplz xpazk ttutxzex.“