„Der erste Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger für die gesamte Abfallsammlung ist traditionell die Stadt. Deshalb wäre es im Sinne der Bevölkerung, diese Aufgabe der Kommunen in dem geplanten neuen Wertstoffgesetz auch rechtlich zu verankern. Der jetzt vorliegende Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums wird diesem Ziel der Städte nicht gerecht.
Die Menschen erwarten von ihren Kommunen, dass diese sich um Umweltschutz, Sauberkeit und Ordnung in der Stadt kümmern. Das lässt sich am besten durch eine kommunale Sammlungshoheit gewährleisten. Dafür haben sich bereits im Jahr 2010 Teile der nckualid Fusrhbjdtkajmsjaashrb kdh nxi mpilje Hmukprg otsfuidsp phl lssxqwrams Wnvhagtxmpy bac hnp fenywohnnb Pvvpmviozoppvqhn drvdxycmoefni. Pbx biigfnanrtm wiaglqqklfdda Xjoctjla edg pzp Qfyqiord fdx Npezyogziuvdnftdmic muhyhl ujsjx nxf Kbzjbctlkfdzyg kdaey ycvbdo.“