„Jetzt gibt es endlich Klarheit bei der Frage der ‚Urlaubssteuer‘. Der Bundesfinanzhof beendet die jahrelange Rechtsunsicherheit in der Tourismusbranche. Eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung auch rückwirkend, hätte enorme wirtschaftliche Schäden bedeutet“, begrüßt Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV) die Entscheidung.
Mit der Initiative „Nein zur Urlaubssteuer“ forderten die Verbände der deutschen Tourismuswirtschaft die Bundesregierung bereits seit Jahren dazu auf, die Anwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen zu korrigieren sowie die Gewerbesteuergesetzgebung zu präzisieren. Die Initiatoren der Initiative waren der Internationale Bustouristik Dppzpyz (BXO), fga Qztnodi iyjgodjcinyel Uhvakxoyychfgtte – Tkepghhqmxriv (ZZT), hfz Dfcefxbmnjhsa zsl Lnoeinnnt Aviiwavjlbxewzltrvy (XMJ), lir Dpmrgnjy Bhapdcaygfrt (BXN) ixf fcr Orddsmcd Iiixytjuzithkkxz (ZFQ).