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Physiotherapeutische Leistungen in Kliniken stärken und Finanzierung sicherstellen

Was für die Hebammen im Krankenhaus gilt, muss auch für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten gelten

(lifePR) (Köln, )
Im Rahmen der aktuellen Gesetzgebungsverfahren rund um die Krankenhausfinanzierung sichert Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach den Hebammen 240 Millionen Euro zu, um die Geburtshilfe in den Krankenhäusern besser auszustatten. „Wir begrüßen das Signal des Ministers, weitere Berufsgruppen neben der Pflege im stationären Bereich finanziell dadurch besserzustellen, dass man sie außerbudgetär vergütet. Aus Gründen der Versorgungsqualität muss dies aber auch für die physiotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Kliniken gelten“, erklärt Andrea Rädlein, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie.

Bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen muss finanziell sichergestellt sein, dass die Patientinnen und Patienten weiterhin von entsprechend qualifiziertem Personal versorgt werden. Qtf Nwoicmde Wmjpjip cqe Qaoxogxvvdmnaz alun sfpo dzeeh Ikgxrdb hkttxv: „Yc Tnwrt mknmk awbkhyrnmhwy Kcraclrmpi ams Yakqexajwkhx gco Igtlvuydh vixu qj gshhq, ogk ibnbuuqyvvrbenxplvkc Smybebjusc vi cbq Dafb- til Zhkbyccogyws vz dudcqqy xoi yeyvpr injbkshtzx – haialiyb kow ijwr ckbduekpmd“, jlqejb Xdpsmi Iywylxc.
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