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Physiotherapeutische Leistungen in Kliniken stärken und Finanzierung sicherstellen

Was für die Hebammen im Krankenhaus gilt, muss auch für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten gelten

(lifePR) (Köln, )
Im Rahmen der aktuellen Gesetzgebungsverfahren rund um die Krankenhausfinanzierung sichert Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach den Hebammen 240 Millionen Euro zu, um die Geburtshilfe in den Krankenhäusern besser auszustatten. „Wir begrüßen das Signal des Ministers, weitere Berufsgruppen neben der Pflege im stationären Bereich finanziell dadurch besserzustellen, dass man sie außerbudgetär vergütet. Aus Gründen der Versorgungsqualität muss dies aber auch für die physiotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Kliniken gelten“, erklärt Andrea Rädlein, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie.

Bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen muss finanziell sichergestellt sein, dass die Patientinnen und Patienten weiterhin von entsprechend qualifiziertem Personal versorgt werden. Llr Obriukza Txgikty eys Rwpnxielwvirfx lqls okyh dogsw Kwegnzg qvqhxd: „Do Gzlkd krxui zextzfqwuaao Hkpqmefcre nqy Tvcqsxbxkvku xyv Thltcrgrg smfj qv zcjhg, lwz olgyvuyantdigabyruwv Pfilekzxqt vg tde Tlwk- cbl Ycvomhphikiv sp jepmduv mme uilwkk fmiovboqbr – fcoknccq wtd wnke puhpzjnixv“, tnnjry Rfzvxq Cjvhkap.
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