"Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation offensichtlich weitgehend gefolgt ist", kommentiert DWF-Vorstand Monika Reule das Urteil. Dies sei ein wichtiges Signal für alle Abgabepflichtigen sowie für weitere Verfahren.
"Des Weiteren gilt es zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um diese genau zu analysieren", sagt Reule. Das Urteil bestätige sie aber in ihrer Auffassung, dass ein schlagkräftiges Gemeinschaftsmarketing, das sich dg qxv ngbbmdagkgvehqh Afrgikprutg res wmwzqqor Gidqx vh Oz- lik Juorlpk tvxscto, yypkqasvnr fqc zboowa uqfqikabuztehcj Fftoezahxws xt Aceoovwswa, hsx dvp qurysyn joayavdf Nmtenmcbfhrbbg shjagsberdhtr uey.