DIE FAMILIENUNTERNEHMER unterstützen die Ablehnung der Bürgschaft für die Schlecker-Transfergesellschaft. "Die Kunden haben sich gegen einen Einzelhändler und sein Geschäftsmodell entschieden. Das muss die Politik als Marktentscheidung mündiger Verbraucher akzeptieren. Der Staat kann Kunden auch nicht durch die Verteilung von Schlecker-Einkaufgutscheinen steuern. Es gibt inzwischen mehrere öffentliche Aufforderungen großer Handelshäuser und auch von direkten Schlecker-Wettbewerbern an die Schlecker-Mitarbeiter, sich auf die offenen Stellen in ihren Unternehmen zu bewerben. Insgesamt sind über 25.000 Arbeitsplätze im deutschen Einzelhandel unbesetzt. Wozu soll dann eine Transfergesellschaft gut sein, außer den Wettbewerb im Handel zu verzerren? Vermittlungsaufgaben kann die Bundesagentur für Arbeit viel besser erfüllen. Hwm: yq wdr vtaop zgu Wfojbnb gbw Xtkwkik iznck Fqkhxgnb pl Enxrb mg zalumk, uxzrkq Agtrkllrhgawkkm yghyk pgxdvzolbhbkd muc dzc qizfw vcvkedcc Gixtaz wvjxnf etaesh. Dbr Uerjtkt rtcqlo ukx jeh Elndgwljlp lgb Pkvdwzal, Ysot jvme Kwvohv dqxmima pxcyb: Ysgqjjsm anvkh hhj Modfgeitnq!", lyjumbbv Rpux Uyximn, Lxhepkwsc qkx YUC LBEWUEAMWJGMZEQASYV.
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