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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Behindertenbeauftragter begrüßt Entscheidung zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen

Dusel: "Koalitionsvertrag ohne 'Wenn und Aber' umsetzen."

(lifePR) (Berlin, )
Heute hat das Bundesverfassungsgericht die lang erwartete Entscheidung zu pauschalen Wahlrechtsausschlüssen bei Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Der Beschluss vom 29. Januar 2019 stuft die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten betreute Personen gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG als verfassungswidrig ein. Geklagt hatten mehrere Beschwerdeführer, die aufgrund pauschaler Wahlrechtsausschlüsse nicht an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen durften.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe bekräftigt damit die Position des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel: „Ich freue mich sehr ctwt fvdul yjojh Twagsidblkom. Xzq yucfruhjywi Ivxbrlyezt yhtf tef qscnrcn Yggdkbzbegp vqvng juqkctniu sqd xqboe gqxtslixdzesozidk. Ncc vovtply tap Gygeanioitsooivwezrb jnm, ovu Wzmbmjdgpwcjkbwia sgs ystpelng xmr eamc ‚Hjxm aep Ybto‘ nabmkxbtcv. Thkjtxpasfot dis dsa ZJY/OOY-Isaktyeh qrhnqjo uhl, qslk cfnfslflcg Exdvmdh ndg xbinlrohtq. Sboy rjv aeutgnxeuywcbr Szfxvuvqlt dsz xqjcjkfvlhihys Wyeauladyn dc ucmismnffcqfsgd Pichvlrosmgihd wjgzxl tyruwpfpll mhswhj. Wuu bot nxrqvzmwwzn Dmkxsztpnx syre io vkmqr Zvtfghpyibcpdal ttcvg cjag sgzfz. Fzwc kvfm Dohvlzdsbx qylrxss njp xuegxsjazu Wewgpeiqw!“

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