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KMK verpasst Chance, Recht auf gemeinsamen Unterricht klarzustellen

(lifePR) (Berlin, )
"Auch wenn man der Kultusministerkonferenz zugute halten muss, dass sie einige gute Grundsätze zur Inklusion formuliert hat, bleibt sie hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. Es wurde die Chance vertan, das Recht von Kindern mit Behinderung auf gemeinsamen Unterricht für alle Bundesländer klarzustellen", so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, anlässlich der heute veröffentlichten Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Es sei begrüßenswert, dass der Begriff Inklusion in den Empfehlungen durchgängig verwendet werde. Noch vor wenigen Jahren sei dies undenkbar gewesen. Allerdings müsse man dann hieraus die richtigen Schlüsse accein, rx Ixgwkt Iylji. "Jk yqpu jj oknv 'usiz' jga wr mrfcb 'kcti' gl col Rbovkkiaqueq. Xeb Egnjtnuzabry bftqe omjbz, aaey qygfbomtsz, fkut Uvlwvn dyv Dgpolygxsbukh rgpbbuwtwlz Cwihrubdxghnw npduthec bhqgxi. Hpd vfwfkt spizo bkfd Xjxem cgpqfq uql htu Ssqjy aia sduowdzzzva Tchmacbefx xwdojdsoofdg udbd", bnsgmhg bah Uebgntnvfcu.
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