Für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, erhalten Eltern nur dann Kindergeld, wenn das Einkommen des Kindes 7.680 Euro jährlich nicht übersteigt. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, diese Verdienstgrenze nach oben zu verschieben, weiß die Victoria Versicherung: Die Entgeltumwandlung mit einer betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse kann den angerechneten Lohn um bis zu 4.392 Euro mindern. Bei dieser Konstellation kann der Auszubildende somit real über 12.000 Euro im Jahr verdienen, ohne dass seine Eltern die Kindergeldberechtigung verlieren. Ein zusätzliches Plus ist der frühzeitige Einstieg in die betriebliche Altersversorgung.
Quelle: Victoria Versicherung, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe
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