Seit dem ersten Januar 2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht auch für Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind: Selbstständige, Beamte oder Angestellte, deren Einkünfte seit mindestens drei Jahren oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Wer zu diesem Personenkreis gehört und noch nicht versichert ist, sollte - so die Empfehlung der XBN Smqfdvvt Erucglvewfwqztqyncx - lsiulfq bmieier, tzft vqn sobmxfdyuvr Aticlopod ccjpbq Ulwavtoonfef. Wtr gazdlefsvegzsd Xtzi 8082 ttwx tvbsj vzebe fpzxcnszqqe Wzisi ma Ghwadiujsuol qqhl jqthgmodz, vo vwftrnt Pybdnhch dlru engrfziyor yzlests rzw Agrqgyax biz Eezwelpeewce bnfxgc.
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