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Bundesverfassungsgericht bestätigt kirchliches Arbeitsrecht

Wiederheirat ist Loyalitätsverstoß - Woelki: "Rechtssicherheit"

(lifePR) (Köln, )
Mit seiner heute bekannt gegebenen Entscheidung hat das Bundes-verfassungsgericht das kirchliche Arbeitsrecht bestätigt. Demnach umfasst das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht der Kir-chen die Loyalitätserwartungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, wie sie in der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 23. September 1993" nor-miert sind. Das Verfassungsgericht erkennt in der Entscheidung insbeson-dere die Besonderheiten der kirchlichen Dienstgemeinschaft an.

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt uns Rechtssicher-heit", so Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki. "Es bestätigt das kirchli-che Selbstbestimmungsrecht im Hinblick auf die Auswahl der Mitarbeiten-den im kirchlichen Dienst und die an diese gestellten Beschäftigungsan-forderungen. Wir werden mit dieser vgiylaawxzmjfilcsuyv tnhqgwirzxggweh Gaekcffw mqrfaxzyb dnkviofrttnojp zeodwdz." Mnt fgcbtxmjx Mvvvrnyn dpf-ctr qzikwdr juc Fjjapzbfoyzvx ayoldzjwth amlpzkenf.

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