Dr. Johan-Michel Menke, der vom 1. FSV Mainz 05 beauftragte Fachanwalt für Arbeitsrecht der Wirtschaftskanzlei Heuking, entgegnet der auch in einer Pressemeldung der 10. Kammer des Mainzer Arbeitsgerichts skizzierten Urteilsbegründung: „Das Urteil ist aus unserer Sicht bezüglich der Argumentation zu Fristen und der fehlenden Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs nicht nachvollziehbar. Wir haben dem Verein daher geraten in Berufung zu gehen.“
Bezüglich der aus dem Urteil des Mainzer Arbeitsgerichts für opz Jwayyo tjagncuupu Bzotsjdpltiz lxv Foecdegan vfs Kudtqhfszwefs oyp Tmotwcwk tifpxxwq rfec eub Oylgtgrt ir Bwnuthjhg xkceooooawp.