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GdW: BGH-Urteil zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung erhöhter Miete vermeidet unnötige Gerichtswege

(lifePR) (Berlin, )
"Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: 118/2012) schafft klare Verhältnisse und vermeidet unnötige Gerichtswege. Die schutzwürdigen Interessen von Vermieter und Mieter bleiben gewahrt", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Der BGH hat entschieden, dass die Kündigung eines Wohnraummietvertrages durch den Vermieter wegen eines Zahlungsrückstandes mit Beträgen, um die der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung einseitig erhöht hat, nicht voraussetzt, dass der Mieter zuvor im Wege der Zahlungsklage in Anspruch genommen und rechtskräftig zur Zahlung der Erhöhungsbeiträge verurteilt worden ist.

"Der Mieter bleibt geschützt, denn er kann - wie der BGH zurecht klarstellt - die Rechtmäßigkeit der bwmwalwtllfpg Mzgk nsn Agqudjwwwrfjktk qv Okwiitbnxqghfwd xtqbxo fpfuvr."
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