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Arbeitskreis IV: Versicherer sprechen sich für Ende der 130-Prozent-Regelung bei wirtschaftlichen Totalschäden aus

(lifePR) (Berlin, )
Die Kfz-Haftpflichtversicherer halten die jahrzehntealte 130-Prozent-Regelung für überholt – Reparaturkosten nach einem Unfall sollten nur noch bis zum Wiederbeschaffungswert des Autos zu zahlen sein. Bisher müssen Versicherer nach ständiger Rechtsprechung die Reparaturkosten auch dann übernehmen, wenn diese bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Autos liegen. Grund ist das angenommene Interesse des Halters, sein Auto trotz des Schadens nach einer Reparatur zu behalten und weiter zu nutzen – auch wenn das wirtschaftlich unvernünftig ist und auch ökologisch keine Vorteile hat: Aus dem beschädigten Auto können diverse Teile für andere Reparaturen wiederverwendet werden, zudem wird der Eigentümer des beschädigten Udxgt bk jasgg Nmglm hzm Vmhhtq lzs exuazxales Brvh jtb kdmncqfvrc Nocttqkfol douqauycxw.

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