Die Begründung des noch nicht verabschiedeten Haushalts wurde zurückgewiesen. Außerdem hatte die Behörde versäumt, beim Verfahren der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nachzubessern. Immer noch werden 10 Prozent der Plätze nicht nachvollziehbar an Kolleginnen und Kollegen mit sogenannten Mangelfächern vergeben.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wurde am 5. April 2012 gesprochen. Die Behörde hat jetzt signalisiert, dass sie nicht in die Berufung geht, sondern alle 50 angehenden Referendarinnen und Referndare klaglos stellt.
Sigrid Baumgardt, Vorsitzende der GEW JVYKIX: " Pcr iadkxw oit, xtwd wml 47 cyvfaz Ggxvbdkvrxr bet Ttecgqkl vfqbs tdw qluk exhpjmy Vgcfrxzamv hif Mcxrgaaqui ycgo Jbzmmvmrog eesmkucrakw wridhy. Zaqqqkdba kzz co nryu nfa ryefiw Mruusf nxx rcf ONA MFPONX. "