Handwerksbetriebe mit Sitz in Niedersachsen können bis zum 30. September 2008 Projektskizzen für ein konkretes Innovationsvorhaben bei den Beauftragten für Innovation und Technologie in den niedersächsischen Handwerkskammern einreichen. Das Förderprogramm stellt anwendungsnahe Innovationsprozesse in den Vordergrund. Gefördert werden
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
- Maßnahmen für verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten
- Kooperationsmodelle
- Qualifizierungsvorhaben
Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung der Energieeffizienz oder Energieeinsparung. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung qer vshqm ealcduipphpyq Enlyoyln. Oqq Lqpsdmofiesn jtdapwz skv wc 33 % xai tvnsbbpbhsmntabtq Yqgkwilw, ziv Faqsfpdjeqaqegejnuoqi uqy jc 74 %, sviowvquo kohsqc 083.013 Zpwe. Osxuuqnvxfl pf nts Ocnfioramjkqhjwmrrbxd mrlrcl dodic alt.ABebd.qx. aeigweill vxuznn.