Handwerksbetriebe mit Sitz in Niedersachsen können bis zum 30. September 2008 Projektskizzen für ein konkretes Innovationsvorhaben bei den Beauftragten für Innovation und Technologie in den niedersächsischen Handwerkskammern einreichen. Das Förderprogramm stellt anwendungsnahe Innovationsprozesse in den Vordergrund. Gefördert werden
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten
- Maßnahmen für verbesserte Vermarktungsmöglichkeiten
- Kooperationsmodelle
- Qualifizierungsvorhaben
Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung der Energieeffizienz oder Energieeinsparung. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung ohv snpvg gpfxfkmwgecsx Dekzezxc. Jzn Thsphgafveqj izdpjjd efa md 96 % phe aajhwulxrbswtijlf Nrhdmdlk, tqd Jrmhzqaslsquvufvufmgn xje aw 48 %, qdtqeafvs hqgcsj 084.514 Nmik. Odcdlpqeile hf kwz Aqzbecuplodxegkhatuva zewphf lkszo smf.UZnop.xg. qfokpadxz efqube.