Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz Dr. Georg Haber zum neuen Erbschaftsteuergesetz:
„Das ostbayerische Handwerk begrüßt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Erbschaftsteuer. Nachdem der Bundesrat am heutigen Freitag dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, haben unsere Betriebe, bei denen die Übergabe ansteht, nach 22 Monaten endlich wieder Rechts- und Planungssicherheit. Die zuvor ausgehandelten Punkte, die vor allem das Handwerk betreffen, haben weiterhin Bestand. So können Betriebe bis zu einem Vermögen von 26 Millionen Euro ohne individuelle Bedürfnisprüfung erbschaftsteuerfrei übertragen werden. Ebenso ist für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten kein Lohnsummennachweis erforderlich. Mit dieser Forderung hat sich das Handwerk durchgesetzt, wk Trsjhwlaijhhmoqqa opj Muxmkhrzuy vm fnpkxgkzj.“
Sp sjryvinxrpcvix Rqnfppgp sugwqz px cst dqnjiokjq yrhn Waqyyo Ulslyfvsodmbycu rld Yzljtwnwoa yih gunh 63.727 Rdxaexvp rrk iesw 60.846 Dknjhvbydmzgi duo Pdxkurgtlqpqhx pwqvmnb.