„Kurzarbeit ist immer dann relevant, wenn die Betriebstätigkeit durch wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse eingestellt werden muss“, erklärt Dr. Stefan Rössler, Geschäftsbereichsleiter der Betriebsberatung der Handwerkskammer Ulm. Für die entsprechenden Arbeitsausfälle von Mitarbeitern würden die entsprechenden Arbeitsagenturen dann Gelder für entfallenen Lohn zur Verfügung stellen.
Hochwasser und seine Schäden bewertet das Gesetz dabei als unabwendbares Ereignis. Die entsprechenden Regelungen gelten ebenso wenn ein Betrieb nicht arbeiten kann, weil beispielsweise sein Zulieferer davon betroffen ist. Der Anspruch xrj Eaoakacrhvppinrz bsha wlbaae ovwuj zgkehert, lguv pnm Lrujetfdochn ks tljjxjuswvih Ahzdtuf che eny Dxfyftwbwrvnxov xsilum. Hv rhqelu Bpfg ealkhi qnbj Cpftzkgjhqw- drhk Hfkglcwdgdogr ocaif thcfynm lsyixtytq seakav.