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Keine Reduzierung der Richtmengen für Zigaretten aus Polen

Aufgrund einer Änderung der polnischen Tabaksteuervorschriften bleiben die bisherigen Richtmengen für die Einfuhr von Zigaretten aus Polen bestehen

(lifePR) (Karlsruhe, )
Auch weiterhin können Privatpersonen Zigaretten, die für ihren Eigenbedarf bestimmt und in Polen der Tabakbesteuerung unterzogen worden sind - in der Regel erkennbar an der polnischen Steuerbanderole - steuerfrei nach Deutschland einführen. Dabei gilt die bisherige Richtmenge von 800 Stück Zigaretten.

Ursprünglich sollte die zulässige Menge steuerfreier Zigaretten unter anderem aus Polen zum 1. Januar 2014 auf 300 Stück reduziert werden.

Ursächlich dafür war eine Vorschrift des Tabaksteuerrechtes, nach der die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus EU-Ländern beschränkt werden kann, die zum 1. Januar 2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten.

Die EU-Kommission hat am 17. Dezember 2013 nun mitgeteilt, dass uju Lkluhuak Gxtij ubyuy Zaefgsetcjwcv mz Ehhhzq 6528 chgbivdd. Vhqyk jxgwge rom Gubxu iel cwtxkdufmv Wvzocoefvb tpak.

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