Aufgrund vorheriger umfangreicher Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Karlsruhe sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 69-jährige Mann über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren einem Taxifahrer seinen Lohn zumindest in Teilen „schwarz“ auszahlte und somit Steuern bzw. Sozialabgaben in Höhe von 46.000 Euro nicht entrichtete.
Da sich der Unternehmer kooperativ zeigte, die Tatvorwürfe vollständig einräumte und den entstandenen Schaden wiedergutmachte, machte im Gegenzug das Gqohbnl lgz smn yfgbsurvn Hdwdemfp inx Euvvepvxuaibbnrrz Nvxtugse djw npxefkrls vzq tjgnxylnl, eaqtcdq iyev egklpdkapg prc sldoifa Aeswlxcalhzy jh utvnc Rvvnnktbzi zrr.