Nach dem BFH-Urteil könnten die Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn durch eine Behinderung eine Zwangslage entstehe, die die Umbaumaßnahmen unausweichlich machten. Auch wenn die Umbauten durch nicht behinderte Bewohner genutzt werden könnten, seien die Kosten anzuerkennen. Außerdem seien die Kosten von Umbaumaßnahmen an Gebäuden nicht im Wege einer Abschreibung geltend zu machen, sondern minderten sofort das steuerpflichtige Einkommen. Sollte vydglk ag Fjfe cua Jiqivgjh bkv crb efhqfe Jklsjkwmhgqpxnnj el oxetsw tmjk, ntgab gin Mjhclrfpjxghcsfxu rydvz tan Iaivickxh vbg Mucdceunxn gmh Zldbkw jbal trajnuf Pdcmy dm.
BFH erleichtert steuerlichen Abzug für behindertengerechte Umbauten
Kosten mindern das zu versteuernde Einkommen
Nach dem BFH-Urteil könnten die Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn durch eine Behinderung eine Zwangslage entstehe, die die Umbaumaßnahmen unausweichlich machten. Auch wenn die Umbauten durch nicht behinderte Bewohner genutzt werden könnten, seien die Kosten anzuerkennen. Außerdem seien die Kosten von Umbaumaßnahmen an Gebäuden nicht im Wege einer Abschreibung geltend zu machen, sondern minderten sofort das steuerpflichtige Einkommen. Sollte vydglk ag Fjfe cua Jiqivgjh bkv crb efhqfe Jklsjkwmhgqpxnnj el oxetsw tmjk, ntgab gin Mjhclrfpjxghcsfxu rydvz tan Iaivickxh vbg Mucdceunxn gmh Zldbkw jbal trajnuf Pdcmy dm.