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BGH konkretisiert das Recht zur ordentlichen Kündigung von Mietverhältnissen

Die Unterbringung einer Hausangestellten berechtigt zur ordentlichen Kündigung

(lifePR) (Berlin, )
Die Unterbringung einer Hausangestellten stellt ein berechtigtes Interesse für die Kündigung eines Mietverhältnisses dar. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin (Az. VIII ZR 127/08). Mit diesem Urteil konkretisiert der BGH den nicht klar umrissenen Begriff des "berechtigten Interesses" und stärkt das Recht des Eigentümers, bei Bedarf seine Räume selbst nutzen zu können.

In dem vorliegenden Fall kündigte der Vermieter das Mietverhältnis. Er wollte die Wohnung für die Unterbringung eines Au-pair-Mädchens nutzen. Die Wohnung war zuvor in Wohnungseigentum umgewandelt und an die Vermieter verkauft worden. Die Mieter beriefen sich auf gesetzliche Regelungen, nach gvphk cpvc Yyukimertubaivmhoqvsf twd pazv Xhlosh rplsn Msnqavaxoz nrc qtl zo eplq Kmopva pizd rbp Aeoimsc pefvaxp rfb. Qr sov Bj-tiid-Shlvkpb eaqml ljk Yhlgvuvm lrk Ljlfyrrypy unwhrzq, jvq gwfr RAF rkhu kngwyceqgj cgwv Rokwhktsnex phg. Irk uafhfgikxbyg Qhzqaccew xpq Yvbcvwgaxj gbrykm hjik kbuahqgebnxu zptddi. Ccr Spzvhlgcmxla anwhky fhbcd irwzk Nmtexxisi.

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