Die Anzeigepflicht besteht für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden. Bei ausschließlich privater Nutzung des erzeugten Stroms entfällt die Meldepflicht. Haus & Grund weist darauf hin, dass die Meldung spätestens mit Inbetriebnahme erfolgen und den Standort, das Datum der Inbetriebnahme sowie die Leistung der Solaranlage enthalten müsse. Formulare für die Anmeldung xumb xc xgquu irw.dvvdngyvibjewinaw.ab.
Fotovoltaik und Einspeisevergütung
Meldepflicht für neue Anlagen
Die Anzeigepflicht besteht für Anlagen, die seit dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb genommen oder erweitert wurden. Bei ausschließlich privater Nutzung des erzeugten Stroms entfällt die Meldepflicht. Haus & Grund weist darauf hin, dass die Meldung spätestens mit Inbetriebnahme erfolgen und den Standort, das Datum der Inbetriebnahme sowie die Leistung der Solaranlage enthalten müsse. Formulare für die Anmeldung xumb xc xgquu irw.dvvdngyvibjewinaw.ab.