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Vermieter können nur bei erheblichen Pflichtverletzungen kündigen

BGH: Eine unterbliebene Zahlung von Prozesskosten berechtigt nicht zur Kündigung

(lifePR) (Berlin, )
Die unterbliebene Zahlung der Prozesskosten aus einem früheren Räumungsprozess berechtigt den Vermieter nicht zur Kündigung des Mietverhältnisses. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 267/09) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Der BGH grenzt mit seinem Urteil die für eine Kündigung notwendige erhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten des Mieters weiter ein", kommentierte Haus & Grund-Rechtsexperte Gerold Happ. Für Vermieter sei es oftmals nicht einfach zu beurteilen, ob eine Pflichtverletzung des Mieters die für eine Kündigung notwendige Erheblichkeitsschwelle erreiche. In diesen Fällen empfehle es sich, den Rat eines Experten einzuholen, bevor die Kündigung ausgesprochen werde.

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