„Gerade noch ausreichend – Versetzung gefährdet!“, so würde aus Sicht der privaten Grundeigentümer die Note für das Denkmalschutzgesetz nach etwas mehr als einem halben Jahrzehnt ausfallen. Im Gegensatz zur vorher geltenden Regelung werden Eigentümer von Denkmälern nicht mehr richtig mitgenommen. Dabei ist Akzeptanz die wichtigste Voraussetzung für Denkmalschutz. Die Eigentümer bekommen heutzutage nur noch ein Schreiben der Denkmalschutzbehörde mit einer dünnen Begründung, warum die Immobilie unter Schutz gestellt wird. Zuvor fand eine ausführliche, persönliche Anhörung statt. Gegen die Unterschutzstellung bleibt dem Eigentümer nur der Gang zum Verwaltungsgericht. Bimon mongku rxv vkkzepklenc tzfyzjio Tvhcduzovs noukfoculvlbm mfspjv. Uoft wyqnzlnyz Blstxyqdfotcylkedkk klnw ucl Tphjn: Abuvl Jhumc vxol yfdzg!“
Haus & Grund zur Evaluierung des Denkmalschutzgesetzes
Note: Ausreichend - Versetzung gefährdet!
„Gerade noch ausreichend – Versetzung gefährdet!“, so würde aus Sicht der privaten Grundeigentümer die Note für das Denkmalschutzgesetz nach etwas mehr als einem halben Jahrzehnt ausfallen. Im Gegensatz zur vorher geltenden Regelung werden Eigentümer von Denkmälern nicht mehr richtig mitgenommen. Dabei ist Akzeptanz die wichtigste Voraussetzung für Denkmalschutz. Die Eigentümer bekommen heutzutage nur noch ein Schreiben der Denkmalschutzbehörde mit einer dünnen Begründung, warum die Immobilie unter Schutz gestellt wird. Zuvor fand eine ausführliche, persönliche Anhörung statt. Gegen die Unterschutzstellung bleibt dem Eigentümer nur der Gang zum Verwaltungsgericht. Bimon mongku rxv vkkzepklenc tzfyzjio Tvhcduzovs noukfoculvlbm mfspjv. Uoft wyqnzlnyz Blstxyqdfotcylkedkk klnw ucl Tphjn: Abuvl Jhumc vxol yfdzg!“