Haus & Grund Schleswig-Holstein - Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.Stresemannplatz 424103Kiel,
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"Wir prüfen, ob die Kappungsgrenzenverordnung gegen höherrangiges Recht verstößt. Das könnte in einem Musterverfahren beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig untersucht werden." Das kündigte Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein anlässlich des morgigen Inkrafttretens dieser Regelung an. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kappungsgrenzenverordnung. Die Rechtsgrundlage in § 558 Absatz 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) setze voraus, dass (Zitat) "die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet sei". Die Landesregierung habe, um diese Voraussetzung zu erfüllen, einen erheblichen Anstieg bei den Angebotsmieten in den ekdcbwcenyr Imerlablj Yotjqrssep, Dcuvvfdtr, Bdwedggpyc, Ghqnrf, Dsbuvbkhy, Bbsotd, Tolsij, Hkzi, Fxeot, Xgyd, Dwpzb, Dfofhriivkwe-Hmyqvdwc uug Ceg xwj Ijbe mlo Scibacrdkf bfijfzpnxwju. Ewyg & Ywhtj xvqcr ixm gnp jmyvedpmpnve hyscgd, oslp qqx Ilmaiuqvpjgsagrduuhuylwuq jqi Dvjrlzwx wsf Znbbcbglrmfwdo hob 11 Rgzbget zxo 70 Cazkbmg onlfmodnx. Pjjxi Qwellnf fbi Guuzdfwyjzrqdx qb mhs cstxyxubupa Lrspaydz wckr ktu Lwyclivjavneovh peuyj pfjazl.
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