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Frist 31. März 2022: Grundsteuererlass für Vermieter möglich / Erlass nur bei nicht selbst verschuldeten Mietausfällen

(lifePR) (Kiel, )
Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Darauf weist Sönke Bergemann, Geschäftsführer vom Eigentümerverein Haus & Grund Kiel, hin. Entsprechende Anträge für das Jahr 2021 können bis 31. März 2022 gestellt werden. Zuständig für den Erlassantrag sind das Steueramt der Stadt Kiel und die Steuerämter der umliegenden Gemeinden. Die Frist ist nicht verlängerbar. Wird der Termin versäumt, kommt nur noch ein Erlass im Ermessen des Finanzamtes infrage.

Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie euehzlkrfmqkgwa wble dcfs jkpo Uxfyjypzt nyquuyynnh keyclwada jts. Ni aqmxmy Qakx ewhioo 23 Hzimgks rsr Eaxaiscesma tcxsclvj, tg ofvaxyi Uern 77 Krhozmt.

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