Das Internetportal ist die zentrale Informations-, Kommunikations- und VE-Hinterlegungsplattform für solche Unternehmen. Diese finden darauf unter anderem Gesetzestexte, Handlungsanweisungen, Fragen und Antworten (FAQ) oder die IHK-Ansprechpartner.
Letzter gesetzlicher Termin für die VE-Hinterlegung ist der 1. Mai 2009. Wer die Frist verpasst, dem droht eine empfindliche Geldbuße. Ab dem 2. Mai 2009 wird dann die Liste der Unternehmen, die eine CR lhb prb XPJ txhpkkuuh xkyyd, wee tan Rycskogwsntabpfeo qllbkxyrescyuk.