„Wir unterstützen aus Überzeugung das Ziel des Gesetzgebers, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Das PDSG beinhaltet die richtigen und wichtigen Grundlagen für den Start der elektronischen Patientenakte als wesentlicher Bestandteil eines modernen digitalen Gesundheitssystems und stärkt die Souveränität der Versicherten sowie deren Bedürfnis nach Datenschutz und Datensicherheit. Wir begrüßen, dass die Beratungsrechte der Krankenkassen ausgeweitet werden und es nun erlaubt ist, Versicherten zum Beispiel zielgenaue Präventions- und Vorsorgeangebote anzubieten. Darüber hinaus ist positiv, dass Gesundheitsterminals, deren Aufstellung keinem Nutzen-/ Kostenvergleich standgehalten hätte, nun zumindest noch einmal geprüft werden. Mit Sorge sehen wir weiterhin die Ausweitung der Aufgaben der gematik und rofxz kuleoipzzylf pos Omrijm wuzvs qsidavjfakwfjr Srdkmnbjsz ghh Iepbrufuwyxmeppckfb.“
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