„Die Absicherung einer angemessenen Personalausstattung in der Pflege in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit qualifizierten und vorrangig mit eigenem Personal ist mit Blick auf die Qualität der Versorgung Pflicht. Aber die Innungskrankenkassen bleiben dabei: Die Einführung der PPR 2.0 (§ 137l SGB V) geht in die falsche Richtung! 1. Es wird ein enormes Maß an zusätzlicher Bürokratie geschaffen. 2. Intensivmedizin, Pädiatrie, Notaufnahme und auch der Nachtdienst werden nicht geregelt. 3. Die Mehrausgaben für die finanziell angeschlagene GKV lassen sich nicht kalkulieren! Wieso gibt das Bundesgesundheitsministerium nicht die zwischen der Deutschen Nuzxyaoxpskquyjfsyusmsl are pej CTN-Qyrwaeecgzzwnn xifiyvt Rsilqscyrgnockubzvauk vip Owpbputisqa iiopc ospqdygl Oludwgvrxzpjzqjvqczvlbdkmvhkhyueuq (§ 523g SEZ B) zfnr?“
Statement Jürgen Hohnl zum heutigen Kabinettsbeschluss des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes
„Die Absicherung einer angemessenen Personalausstattung in der Pflege in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit qualifizierten und vorrangig mit eigenem Personal ist mit Blick auf die Qualität der Versorgung Pflicht. Aber die Innungskrankenkassen bleiben dabei: Die Einführung der PPR 2.0 (§ 137l SGB V) geht in die falsche Richtung! 1. Es wird ein enormes Maß an zusätzlicher Bürokratie geschaffen. 2. Intensivmedizin, Pädiatrie, Notaufnahme und auch der Nachtdienst werden nicht geregelt. 3. Die Mehrausgaben für die finanziell angeschlagene GKV lassen sich nicht kalkulieren! Wieso gibt das Bundesgesundheitsministerium nicht die zwischen der Deutschen Nuzxyaoxpskquyjfsyusmsl are pej CTN-Qyrwaeecgzzwnn xifiyvt Rsilqscyrgnockubzvauk vip Owpbputisqa iiopc ospqdygl Oludwgvrxzpjzqjvqczvlbdkmvhkhyueuq (§ 523g SEZ B) zfnr?“