Paragraf 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) fordert, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, verkaufen, anbieten, lagern und verarbeiten, in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden müssen. Die Schulung informiert über die wichtigsten Hygienemaßnahmen und gibt Tipps und Hinweise, wie sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lebensmittel verarbeitenden Betrieben verhalten müssen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 140 Euro. Weitere Informationen und Anmeldung bei Anette Jäggle, Telefon 4847/114-011, V-Zyxp: qjvtbwr@tugbdqgjkw.wuc.yr.