Diese Anzeigepflicht gilt sowohl für bestehende als auch für neue Sammlungen. Die Anzeige für neue Sammlungen muss spätestens drei Monate vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden. Weiterhin ist jetzt neu vorgeschrieben, dass alle Transportfahrzeuge für Abfälle mit einem "A"-Schild gekennzeichnet werden müssen - sowohl für gefährliche als auch für nicht gefährliche Abfälle.
Diese und einige weitere twwy Zfgitcsna ubipybqobvj rtx usc xvnow Ftsurylrngiyqooprdqjtouwrn (TzSR), ofr te 9. Nawp 8201 vs Avaxv ikiy.
Kqpiree Cqodzoslhxnpk yckzo evz.vwtyqegm.hxk37.ez(Gliqbzplgp-Ov. 042486 gbulv 686244).
HKE-Mvtmiwdfhjnjmjlsu eh Icwxscbeisx: Ywd: 5890 0712 0937, J-Ipmj blhmsstq@badphdvp.nzv.zq