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Ab Juli werden Alkoholtester in Frankreich Pflicht

(lifePR) (Saarbrücken, )
Ab 1. Juli 2012 müssen alle Fahrer von Kraftfahrzeugen in Frankreich ein unbenutztes Alkohol-Schnelltestgerät (auf Französisch: éthylomètre) mit sich führen. Darauf hat die IHK Saarland hingewiesen. Die Regelung gilt auch für deutsche Geschäftsreisende und Touristen, die in Frankreich unterwegs sind. Ebenso müssen Berufskraftfahrer von LKW und Bussen jederzeit einen Alkoholtester in ihrem Fahrzeug mitführen.

Fahrer, die bei einer Kontrolle keinen unbenutzten Alkoholtester vorweisen können, müssen ab November mit einem Bußgeld rechnen. Die französische Regierung will mit dieser Maßnahme die Verkehrssicherheit auf den Straßen erhöhen: Bei fast einem Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache; in Deutschland jqocc uig Gpkpwu cxh xdsit pvkn Pgqrlmi.

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