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Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen

IHK: Für Selbständige gilt Pflicht zur Abgabe der elektronischen Jahressteuererklärungen

(lifePR) (Essen, )
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen ist für Selbständige, so auch für Gewerbetreibende, auf die Jahressteuererklärungen ausgedehnt worden. Bereits im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes 2008 war festgelegt, dass Selbständige ab dem Jahr 2011 ihre Jahressteuererklärung nur noch auf dem elektronischen Wege abgeben sollen. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK), aufmerksam.

Bisher mussten Selbstständige schon die monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch einreichen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 erweitert sich die Verpflichtung auf die elektronische Abgabe von Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuerjahreserklärungen. Die Anwender haben dabei die Wahl zwischen der kostenlosen Software ElsterFormular (www.elster.de) oder Steuerprogrammen kommerzieller Anbieter.

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