Kurz bevor das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber erneut vorgeführt hätte, hat sich der Vermittlungsausschuss auf einen politischen Kompromiss zur Erbschaftsteuer geeinigt. Ob dieser allerdings vor den strengen Augen des Gerichts Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Spätestens jetzt sollte über die Folgen für Familienunternehmen nachgedacht werden. Traditionell sind die Monate vor dem Jahresende diejenigen, in denen Unternehmer Überlegungen anstellen, ob es noch Änderungsbedarf in der Nachfolgeregelung gibt.
Die Veranstaltung will einen wichtigen Impuls geben, sich dieser, für den Bestand eines Familienunternehmens wichtigen, Fragestellung anzunehmen. Referent ist Dr. Fvhrxzb Ibjg, Wlvtj & Stjue YumG Ubmrafncdgeahjtjnwepcomlxeqgwnt, Hzjbykyfj.
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