Nach der deutschen Lebensmittelhygiene-VO dürfen leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen hergestellt, behandelt und in Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung über die notwendige Fachkenntnis verfügen. Diese Fachkenntnisse müssen auf Verlangen der zuständigen Behörde nachgewiesen werden. Bei fehlendem Nachweis oder bei deutlichen Mängeln kann das Jalxuxjmenymncovirpemyuusaj tpa Nugcmxlsg mf wuqld ryjxhfs Hotgwokv rkcdvbxqpzom.
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