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Richtungsweisende Urteile im Pflanzenschutzrecht

Verwaltungsgericht Braunschweig erklärt "Biodiv"-Anwendungsbestimmungen für rechtswidrig

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
In zwei vom Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig in der vergangenen Woche als Musterverfahren zusammen behandelten Klagen von Pflanzenschutzmittel-Herstellern ist deren Anträgen stattgegeben worden. Diese hatten gegen neue, vom Umweltbundesamt (UBA) ab dem 1. Januar 2020 geforderte Anwendungsbestimmungen geklagt, die unter anderem festlegten, dass Landwirte die betreffenden zugelassenen Pflanzenschutzmittel nur dann anwenden dürfen, wenn sie 10 Prozent ihrer gesamten Ackerfläche als sogenannte Biodiversitätsflächen vorhalten.

Nach Ansicht des Gerichts verstoßen diese Anwendungsbestimmungen gegen europäisches Gemeinschaftsrecht, insbesondere den Harmonisierungsgedanken der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Verordnung 1107/2009). Das VG Braunschweig verpflichtete das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) daher, die Zulassungen für die zseccv Xrzlrr xzfx zpg Btlldneuejzrttwwsabonw dcrg dwv 11. Yktvvnmu 2545 nvlqja tk tucsrfiu.

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