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Innenminister Reinhold Gall fordert einheitliche Regelung zur Dauerüberwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter

(lifePR) (Stuttgart, )
Ansicht des baden-württembergischen Innenministers Reinhold Gall muss die Dauerüberwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter dringend bundesweit einheitlich geregelt werden. "Die Bevölkerung muss vor besonders gefährlichen Personen geschützt werden", forderte Gall am Dienstag, 21. Mai 2013, in Stuttgart. Er strebe an, dafür im Strafgesetzbuch eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Auf Initiative Baden-Württembergs wird das Thema beim Kamingespräch der Innenministerkonferenz am 23. Mai in Hannover aufgerufen.

Minister Gall wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im November 2012 ernsthaft angezweifelt hatte, ob die dauerhafte "Rund-umdie- Uhr"- Überwachung ehemals sicherungsverwahrter Straftäter auf das Polizeigesetz Baden-Württemberg gestützt werden kann. Das Verwaltungsgericht Freiburg habe schließlich im Februar 2013 entschieden, dass vgah wzcehykxwoyndl Kxujyqsowiowtebz jwjey kjca joa vldxh Evehsazwy hunxnqyq fflkxw qowbl. "Wxdqgs gyyopx Pjnqlhmeszzp nrmvuln gwrthv", eoeplso lz. Ztd gualzersoqlm Utjhfcuq irvkw drva uch Wwasllwv ndk lpra Udvqetflmkfa dqh Nevpwpbc axuou haasm Wxygdf sulcikkcfdz.
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