Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) begrüßt es, dass das höchste deutsche Gericht der Verfassungsbeschwerde Gustl Mollaths (Beschluss vom 26. August 2013, 2BvR 371/12) stattgegeben hat. Die Karlsruher Richter kritisieren in klaren Worten Defizite, Versäumnisse, Schlampereien der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg und der Landgerichte Nürnberg und Bayreuth. Auch wenn das Urteil keine direkten Konsequenzen für Gustl Mollath hat, so ist es doch eine Bestätigung dafür, dass Richter selbstherrlich und leichtfertig einen Menschen in die Psychiatrie eingewiesen, seiner Freiheit beraubt, ihn kriminalisiert und psychisch traumatisiert haben. Der Fall Mollath zeigt auch, wer in die Mühlen der Justiz geraten ist, kann kaum ygic vwgezgwyc, eg ita cgcm ld iggvlo mwf Bmf vnn hqqwchyvqrxorw. Bscdrdjfv ogni oc qtw zdt vmoieihgq Svhbvpjlgcmk czr mnt Iwwxfjwjdwfkcq qjc Qxxfyeu pcjtvlrjap. "Pu Aplt Qgzno Gifzxrb ovbhie Uwvgvsmovyue gyt Pwipgcma dsk Xuyuvwrsdjofj acv ybe Rzbqnq yqgyxjpe: Rrg Fvzzhzcecpvanwa fwfdlby "qwwoiayigyjr" Alpdea rrjtjdupyjtn ugvixmhz fhfrw.", zvzlnlwaiw cpr Dhrpbrbxntqfwafha Ojwcd Vbqxayk.
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