Mit dem Abfallrecht (z.B. EU-Abfallrahmenrichtlinie), Abfallverzeichnisverordnung sowie der POP-Verordnung ergeben sich einige Änderungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen.
Durch das GHS/CLP-System ergeben sich andere Gefährlichkeitsmerkmale, die für die Abgrenzung gefährlicher und ungefährlicher Abfälle zu beachten sind.Dies hat Auswirkungen auf die Getrennthaltung, Nachweis- und Registerführung.
Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden, Abfallerzeuger aller Branchen sowie Entsorgungsunternehmen.Das IWU ist eine gemeinnützige Ybnvazjppbz iqg tvueg nvwym qgjtz Zdnaqpxdvhbjyh olcrtjx.
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