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BGH: Schadensersatz, wenn Internetanschluss nicht funktioniert

Wichtigkeit für Wirtschaftsleben und Privatleben erheblich

(lifePR) (Lünen, )
Für jeden Deutschen ist der ungestörte Zugang zum Internet nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) so wichtig, dass ein einklagbarer Schadensersatzanspruch bei Ausfall des Internets gegen den Anbieter besteht.

So der BGH in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 24. Januar 2013, Az.: III ZR 98/12).

Der Kläger konnte aufgrund eines Fehlers seines Telekommunikationsanbieters für ca. 2 Monate seinen Internetzugang nicht nutzen und klagte auf Schadensersatz wegen des Fortfalls der Nutzungsmöglichkeit.

Der BGH sieht in dem Zugang zum Internet ein Wirtschaftsgut, dessen "Funktionsstörung typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt."

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