Die Abschaffung der Praxisgebühr ist für den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung ein richtiger und überfälliger Schritt. Sie war hier immer fehl am Platz.
Das Phänomen des doctor hopping, das man durch die Gebühr einzudämmen gehofft hatte, hat es im zahnärztlichen Sektor nie gegeben. Die Gebühr hat außerdem eine präventionspolitisch negative Steuerungswirkung entfaltet. Sie hat einen Teil der Patienten von kontrollorientierten Zahnarztbesuchen abgehalten. Das ist kontraproduktiv, denn Zahnmedizin ist Vorsorgemedizin.
Wir haben uns immer für die Abschaffung der Praxisgebühr eingesetzt. Es ist vqd, rvxd zxt su 7. Fdkrbz 3792 Pjuuvrdidb hnm.