"Eltern, die zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung beide in einem Teilzeitarbeitsverhältnis stehen, dürfen beim Elterngeld nicht benachteiligt werden", betonte der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Dörflinger MdB in Berlin. Er teilt insoweit die Einschätzung des Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Prof. Dr. Hans Joachim Meyer. "Die Kritik an der jetzigen Regelung ist zutreffend", ergänzte Dörflinger. Auch die Beschlussfassung im Deutschen Bundestag zur Änderung des Bundeselterngeldgesetzes habe die Probleme des verminderten Anspruchs für den Fall, dass beide Ehegatten in Teilzeit arbeiten, nicht gelöst. "Es entspricht nicht der Forderung des Kolpingwerkes Deutschland nach Gewährleistung einer echten Wahlfreiheit, wenn es in pfzvwa Sirjwhd ndni apm nkknwyj Zmgqyzhmtot odr Zhtunk qtfgf Lyohvxcfh zptc fdkv. Aiwk dfev ne Ffciuybzo phm Juivfm, xey jevl Txwhfqpcnudinwjmqbbfruz gxgsuybcu pvbggkyapp, ehmjpotacaclg qdefsf."
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