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Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

Entscheidung der KJM gerichtlich bestätigt: Menschenwürdeverletzung im Programm von RTL

(lifePR) (Berlin, )
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte in einer Sendung der RTL-Doku-Soap "Die Super Nanny", ausgestrahlt am 14.09.2011 um 20:15 Uhr, eine Menschenwürdeverletzung festgestellt.

In der betreffenden Folge war zu sehen, wie eine alleinerziehende Mutter ihre sieben, vier und drei Jahre alten Kinder physisch und psychisch misshandelt, indem sie sie vor laufender Kamera wiederholt anschreit und schlägt. Ein Teil der Szenen wurde sowohl im Teaser zur Sendung als auch während der Sendung wiederholt. Die Art der Darstellung war nicht durch das Berichterstattungsprivileg gedeckt, sondern voyeuristisch und reißerisch. Die zur Schau gestellten Kinder wurden in einer für sie leidvollen Situation in unzulässiger Buxkp zibyxrzcjwfrqdvi.

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