Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass in der Woche vom 5. bis 9. November 2012 für Schleswig-Holstein vorgesehen ist, die Datenübertragungen für die sogenannte Erstbefüllung des Nationalen Waffenregisters vorzunehmen. In dieser Zeit wird es daher aus technischen Gründen in der Waffenbehörde zu weitgehenden Einschränkungen der laufenden Sachbearbeitung kommen, da Erfassungen im Fachverfahren an diesen beiden Tagen nicht möglich sind.
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