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BGH: Bearbeitungsentgelte bei Gewerbedarlehen zurückzahlungspflichtig

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 4. Juli 2017 (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) entschieden, dass Banken bei Unternehmerkrediten keine Bearbeitungsentgelte verlangen dürfen / Unternehmen können daher entsprechende Rückzahlungen verlangen

(lifePR) (München, )
Bereits vor 3 Jahren war vom BGH entschieden worden, dass Klauseln, die Bearbeitungsentgelte für die Vergabe von Darlehen an Verbraucher beanspruchen, unzulässig sind. Seitdem hatten zahlreiche Verbraucher die Bearbeitungsgebühren erfolgreich zurückgefordert. Noch nicht entschieden und daher mit Spannung erwartet wurde daher die Entscheidung über die Frage, ob solche Klauseln bei gewerblichen Darlehen unzulässig waren. Hierzu hat der Bundesgerichtshof nun festgestellt, dass eine Differenzierung zwischen Verbrauchern und Unternehmen als Darlehensnehmer nicht gerechtfertigt sei. Folglich sind auch entsprechende Klauseln bei Gewerbedarlehen unzulässig, sodass auch Unternehmen die gezahlten Bearbeitungsentgelte zurück fordern können.

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