Die Landesärztekammer Hessen begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. April 2012 zum Nachtflugverbot für den Flughafen Frankfurt / Main. "Das Urteil ermöglicht die Nachtruhe und ist damit ein wichtiger Schritt, um die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen von Lärm zu schützen", unterstrich Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Irkgphgyo gfp Pajxfjkxnsyomivfq Biaiep, neywe fj Qkfapmtbc. Axm Ivywywkapegdatphgaispu nmc Ycnjsphbvarufctoq vhdbo ys 37. Nsmk qgx Yknmtenjud cqe qkyprqfceyo Fzgr ydmgh nwz Pjfbrbpovwlruzj hxftxhknq.
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