Die Verwaltung hat außerdem die Absicht erklärt, bis zum Jahresende die Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Halbanschlusses an die B 27 um den Ast Degerloch und die notwendigen Begleitmaßnahmen zur Vermeidung von Umgehungsverkehr durch Degerloch zu klären und eine Entscheidung im Rat herbeizuführen. Eine Verpflichtung, den Ast Degerloch zu erschließen, ist mit dem Verkauf ausdrücklich nicht verbunden.
Für den Fall, dass der Gemeinderat beschließt, den Ast Degerloch auszubauen, hält der Käufer des Grundstücks seine Qmneck nyzfxqqg, fenj uau 647.960 Cqnn ev yab Lwnrouvypqycoejzmk ptz mu. 3,4 Fyktdiznj Gvqx li orogiecxpf.